AGB von DesignKontext

Allgemeine Geschäftsbedingungen von DesignKontext
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Jeder DesignKontext erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Alle Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3. Die Entwürfe, Werkzeichnungen und Texte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von DesignKontext weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

1.4. DesignKontext überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung
der Vergütung über.

1.5. DesignKontext hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt DesignKontext zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz
100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nach-weis geltend zu machen, bleibt unberührt.

1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

2. Vergütung

2.1. Entwürfe, Reinzeichnungen und Texte bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen bzw. Texte geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.3. Werden die Entwürfe oder Texte später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist DesignKontext berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.4. Die Anfertigung von Entwürfen/Texten und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die DesignKontext dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

 

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von DesignKontext hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung,
1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
3.2. Bei Zahlungsverzug kann DesignKontext Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

 

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand und entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

4.2. DesignKontext ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, DesignKontext entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von DesignKontext abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, DesignKontext im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss
ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Textentwürfen, Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. An Entwürfen, Reinzeichungen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

5.4. DesignKontext ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat DesignKontext dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von DesignKontext geändert werden.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind DesignKontext Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Die Produktionsüberwachung durch DesignKontext erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist DesignKontext berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. DesignKontext haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber DesignKontext 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. DesignKontext ist berechtigt, diese
Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

 

7. Haftung

7.1. DesignKontext verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln.
DesignKontext haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

7.2. DesignKontext verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haftet DesignKontext für die Erfüllungsgehilfen nicht.

7.3. Sofern DesignKontext notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von DesignKontext. DesignKontext haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von DesignKontext.

7.6. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet DesignKontext nicht.

7.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei DesignKontext geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1. Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
DesignKontext behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann DesignKontext eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens bleibt davon unberührt.

8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller DesignKontext übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber DesignKontext von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1. Erfüllungsort ist der Sitz von DesignKontext.

9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.